test

Allgemeine Geschäftsbedingungen STAND 01/2009

1. Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Ausbildungsangebote, Dauer und Form des Unterrichts sind dem jeweiligen Unterrichtsprogramm und dem aktuellen Entgelttarif von TONEART zu entnehmen und werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, haben keine Gültigkeit.

2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zu dem vom Teilnehmer gewünschten Kurs erfolgt durch den Teilnehmer persönlich bei TONE-ART bis längstens 10 Tage vor Kursbeginn. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldungsbestätigung von TONE-ART erhalten hat und sich ein Bürge für die Kursgebühr des Teilnehmers verbürgt hat.

2.2. Für den Fall, dass bis zum Anmeldeschluss die Mindestanzahl der
Teilnehmer nicht erreicht wird, oder andere organisatorische Gründe vorliegen, kann der Kurs von Seiten TONE-ART abgesagt werden. Diesfalls werden die Teilnehmer schriftlich bis 10 Tage vor Kursbeginn darüber unterrichtet und werden bereits einbezahlte Kursgebühren zurückerstattet, sofern nicht ein späteres Kurs-Datum vom Teilnehmer akzeptiert wird. TONE-ART haftet nicht für allfällige dem Teilnehmer aus der Absage des Kurses entstandenen Schäden.

2.3. TONE-ART behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Begründung nicht anzunehmen, insbesondere dann, wenn ein Kurs ausgebucht ist, oder Teilnehmer z.B. aufgrund mangelnder Vorbildung keine ausreichende Erfolgserwartung für die Erreichung des Ausbildungszieles bietet.

2.4. Bei jugendlichen Kursteilnehmern unter dem 18. Lebensjahr ist eine Anmeldung zur Kursteilnahme nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Mit der Anmeldung anerkennen die Erziehungsberechtigten die AGB ausdrücklich an.

2.5. Die Kursteilnahme ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
 
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Mit Zugang der Anmeldebestätigung an den Teilnehmer wird eine
Anzahlung von € 1.500,00 sofort zur Zahlung fällig.

3.2. Bei Kursbeginn ist die Bezahlung der restlichen Kursgebühr entwedernachzuweisen oder in bar vorzunehmen, es sei denn es wurde schriftlich einemonatliche Ratenzahlung der Kursgebühr vereinbart.

3.3. Raten sind jeweils im Vorhinein am jeweiligen Ersten eines Monats zurZahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Bezahlung kann dem Teilnehmer die Kursteilnahme verwehrt werden.

3.4. Ist der Teilnehmer mit Zahlungen oder Teilen davon mehr als 6 Wochenin Verzug, ist TONE-ART berechtigt, nach vorheriger qualifizierter Mahnung und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist die Kursgebühren bis zum Kursende imVoraus als Einmalzahlung zur Verrechnung zu bringen.

3.5. TONE-ART ist im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, Mahn- und Bearbeitungskosten von € 20,00 zu verrechnen, welche sofort fällig gestellt werden. Ferner gelten im Falle eines Zahlungsverzuges 10 % Verzugszinsen als vertraglich vereinbart. Sollte trotz Mahnung der Teilnehmer säumig bleiben, so ist TONE-ART berechtigt, die im Anmeldungsformular enthaltenen Daten des Teilnehmers zwecks Eintreibung der Forderung an ein Inkassoinstitut oder sonst geeignete dritte Personen weiterzuleiten. Diesfalls hat der Teilnehmer die für das Einschreiten des Inkassoinstitutes anfallenden Kosten gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütung, BGBl. Nr. 141/1996 in der geltenden Fassung, und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten entsprechend dem Rechtsanwaltstarifgesetz, soweit sie zweckdienlich und notwendig waren, zu tragen.

3.6. Bei jugendlichen Kursteilnehmern unter dem 18. Lebensjahr können Zahlungen nur vom Konto des Erziehungsberechtigten getätigt werden.

3.7. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die im Unterrichtsprogramm festgelegte Kurs- und Verwaltungsgebühr nicht auch das Entgelt für Ersatzprüfungstermine inkludiert. Wird ein Prüfungstermin oder ein vom Teilnehmer gebuchter Studiotermine versäumt oder verschoben, so steht TONE-ART das Recht zu, ein gesondertes Prüfungsentgelt von € 75,00 bzw. für die Verschiebung von Studiotermine ein Zusatzentgelt von € 250,00 in Rechnung zustellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist.
 
4. Kündigung / Rücktritt
4.1. Der Vertrag wird grundsätzlich für die gesamte Kursdauer abgeschlossen. Bereits angemeldete Kursteilnehmer können bis 14 Tage nach Vertragsabschluss schriftlich zurücktreten und werden diesfalls bereits einbezahlte Kursgebühren durch TONE-ART zurückerstattet, sofern nicht ein späteres Kursdatum durch den Teilnehmer ausgewählt wird. Erfolgt ein Rücktritt bis 20 Tage vor Kursbeginn, so ist TONE-ART berechtigt, eine Stornogebühr von
€ 1.500,00
in Rechnung zu stellen.

4.2. Ein späterer Rücktritt, aus welchen Gründen immer, ist ausgeschlossen, da der Kurs auch bei verminderter Teilnehmerzahl mit den gleichen Kosten weitergeführt werden muss und TONE-ART diesfalls berechtigt ist, die Kurskosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

4.3. Die Nichtteilnahme an den Kursen berechtigt den Teilnehmer nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Kursbeitrages, und ist TONE-ART nicht verpflichtet die vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunde nachzuleisten. Auch eine anteilige Vergütung hierfür kann von den Kursgebühren nicht abgezogen werden.

4.4. TONE-ART kann den Vertrag bis zum Ablauf der ersten Unterrichtswoche eines Teilnehmers kündigen, wenn beim kündigenden Teilnehmer Sinn und Zweck der Ausbildung in Frage gestellt sind oder die Anzahlung (Punkt 3.1.) noch nicht eingegangen ist. Für den Fall, dass die Bezahlung der Kursgebühr in monatlichen Raten vereinbart wurde, ist TONE-ART ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Teilnehmer mit auch nur einer Rate länger als
ein Monat in Verzug ist oder auch nach schriftlicher Abmahnung wiederholt unpünktlich seine Kursgebühr bezahlt.

4.5. Das Recht der außerordentlichen Kündigung (z.B. Wegzug, längere Krankheit oder sonstige schwerwiegender Gründe) bleibt unberührt.
 
5. Rechte und Pflichten
5.1. TONE-ART vermittelt dem Teilnehmer mittels theoretischen und
praktischen Unterrichts durch qualifizierte Lehrkräfte die im Kursprospekt dargestellten Ausbildungsinhalte. TONE-ART stellt Lehrräume, Lehrmaterial und Computer zu den im Kursplan vorgestellten Lehrzeiten zur Verfügung und führt eine Abschlussprüfung zur Erreichung des Ausbildungszieles durch.

5.2. TONE-ART übernimmt keine Erfolgsgarantie dafür, dass der Teilnehmer das jeweilige Ausbildungsziel erreicht und gibt keine Gewähr für das Eintreten von Erfolgs- und Berufserwartungen des Teilnehmers nach Absolvierung des Kurses.

5.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Kursplan einzuhalten, die
Ausbildung gewissenhaft zu betreiben und dabei die Anweisungen zu befolgen, die ihm im Rahmen der Ausbildung von Lehrkräften erteilt werden.

5.4. Der Teilnehmer ist ferner verpflichtet, sich dem Lehrpersonal sowie
anderen Teilnehmers gegenüber korrekt und diszipliniert zu verhalten.
Ungebührendes oder unsittliches Verhalten berechtigt TONE-ART zur
Abmahnung und nötigenfalls zum Ausschluss, wobei diesfalls die
Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang bestehen bleiben.

5.5. Der Teilnehmer haftet für die von ihm oder seinen Begleitpersonen zu vertretenen Beschädigungen von Betriebseinrichtungen und insbesondere an Computern & Peripherie. Allfällige Schäden oder Funktionsmängel an Studiogeräten hat der Teilnehmer unverzüglich dem Lehrpersonal zu melden und ist es ihm zu keiner Zeit erlaubt, Reparaturen oder Veränderungen an Computern & Peripherie selbst durchzuführen.

5.6. Die Kursteilnahme geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die
Teilnehmer am Unterricht sind nicht unfallversichert. Die Haftung von TONEART beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Schäden in Folge eines Unfalls, einer Verletzung, einer Krankheit, ist die Haftung von TONE-ART oder seiner Mitarbeiter aufgrund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Schäden an der Person eines Teilnehmers haftet TONE-ART nur dann, wenn der Schaden von Personen, für die TONE-ART einzustehen hat, verschuldet wurde.

5.7. TONE-ART haftet nicht für Verlust, Beschädigung, oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer. Die Haftung ist in diesem Falle für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.8. Während der Kursteilnahme hergestellte fotografische oder filmische Aufnahmen jeder Art dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden. Jede andere Art der Verwendung ist zuvor mit TONE-ART abzustimmen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass TONE-ART das ausschließliche Recht hat, während des Kurses gefertigte Aufnahmen (Foto, Video, Filme udgl.) unbegrenzt auf jede erforderliche Art und Weise – auch für gewerbliche Zwecke – zu verwenden.

5.9. Sämtliche Kurs-Unterlagen sowie allfällig eingesetztes Ton- und
Bildmaterial unterliegen dem Urheberrecht seitens TONE-ART und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
 
6. Sonstiges
6.1. Unterrichtsfreie Zeiten sind die gesetzlichen Feiertage, wobei die durch Feiertage entfallenen Unterrichtseinheiten vereinzelt zur Erreichung der Lehrplanverpflichtung eingearbeitet werden.

6.2. Im Falle eines krankheitsbedingten Unterrichtsausfalls der Lehrkraft wird die entfallene Unterrichtseinheit nachgeholt.
6.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die TONE-ART Geschäftsführung. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, insbesondere beliebt der Kurs-/Unterrichtsvertrag wirksam.

6.4. Der Kursteilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, das
Anmeldungsformular wahrheitsgetreu ausgefüllt und die AGB von TONE-ART gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Arglistige oder sonstige falsch erteilte Informationen können den Kursausschluss der zur Folge haben, in welchen sich TONE-ART rechtliche Schritte vorbehält.
 
7. Gerichtsstand
7.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Österreichischen Recht. Der Gerichtstand ist Wien


TONE-ART
Institut für Tontechnik
Ödenburgerstrasse 79
Pragerstrasse 142
1210 Wien
01/2921556
office@tone-art.at